Warum Rentenberatung?
Die Deutsche Rentenversicherung berät und informiert schließlich auch?
Richtig – aber, gehen Sie statt zum Steuerberater auch zum Finanzamt?
Ich biete unabhängige Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete, besitze die fachliche Sachkunde und bin im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (gerichtliche Zulassung).
Meine Leistungen
Als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin bin ich im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Als unabhängige Expertin berate und vertrete ich Sie sehr gerne in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgungswerke. Selbstverständlich habe ich dabei auch angrenzende Rechtsgebiete wie zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung im Blick.
Rentenberatung und Rentenantrag
Im Idealfall sollte der Rentenantrag das Ergebnis einer vorhergehenden Beratung und Planung sein. Denn nur so können Sie Ihre Möglichkeiten optimal nutzen und den für Sie persönlich besten Weg in den Ruhestand wählen.
In der Rentenberatung zeige ich Ihnen möglichen Szenarien auf und prognostiziere die voraussichtlichen Rentenhöhen. Dabei betrachte ich auch das Thema Krankenversicherung. Oftmals gibt es gerade dazu Fallstricke und Handlungsbedarf.
Ihr Rentenantragsverfahren übernehme ich selbstverständlich gerne für Sie. Auch wenn Sie keine vorausgehende Beratung wünschen. Dies stellt sicher, dass Sie die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen. Rentenbescheide werden dabei sorgfältig von mir geprüft. Ebenso unterstütze ich Sie bei Klärungsbedarf und Widersprüchen bei Unstimmigkeiten von Rentenbescheiden.
Ruhestandsplanung – FlexiRente, vorgezogene Altersrente
Um Ihren Ruhestand optimal planen zu können, sollten Sie frühzeitig wissen, ab wann und in welcher Höhe Sie Ihre gesetzliche Rente und andere Versorgungsleistungen beziehen können. Auch die neu geschaffenen Möglichkeiten (seit 2023) der Kombination aus Rentenbezug und Weiterbeschäftigung sind für Mandanten oftmals sehr attraktiv.
Gerne zeige ich Ihnen unterschiedlicher Szenarien auf und ermittle Ihre voraussichtlichen Leistungen unter Berücksichtigung evtl. Krankenversicherungsbeiträge. Gerade dieses Thema ist sorgfältig und differenziert zu betrachten.
Altersteilzeit, Vorruhestandsgeld, Abfindung
Arbeitgeber bieten gerade aktuell – im Rahmen von Freiwilligenprogrammen oder Sozialplänen – oftmals oben genannte Möglichkeiten an. Bitte denken Sie bei Ihrer Entscheidung nicht nur an steuerrechtliche Aspekte.
Ich berate ich Sie sozialversicherungsrechtlich bei der Wahl des für Sie passenden Modells.
Betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten
Haben Sie Ansprüche aus diesen Programmen, beziehe ich diese selbstverständlich in Ihre Ruhestandsplanung mit ein und kläre Ihre Fragen.
Berufsständische Versorgungswerke
Oftmals geht es sowohl bei Beginn der Mitgliedschaft als auch im Leistungsfall darum, Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung und auch im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung zu klären.
Egal ob Sie Mitglied im Versorgungswerk der Ärzte, Apotheker, Steuerberater-/ Rechtsanwälte oder in einem anderen Versorgungswerk sind – ich nehme mich Ihrer Angelegenheiten an und berate Sie gerne.
Ausgleichsbeiträge
Sie sind daran interessiert, Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer gesetzlichen Altersrente durch Ausgleichsbeiträge zu reduzieren? Ich unterstützte Sie mit einer Prognoseberechnung und übernehme für Sie das Antragsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gerade im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen bzw. Abfindungen kann dies ein interessantes Instrument sein, um ungeplante Rentenminderungen zu reduzieren.
Kontenklärung
Für die Planung Ihres Ruhestandes ist es unerlässlich, Ihren Versicherungsverlauf geklärt zu haben. Dieser ist die Basis für die Ermittlung Ihrer Rentenbeginn Daten als auch für die Durchführung von Rentenschätzungen.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, Ihren Versicherungsverlauf zu prüfen, ungeklärte Lücken zu schließen und das Kontenklärungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung für Sie durchzuführen.
Freiwillige Beiträge
Auch die Zahlung freiwilliger Beiträge an Ihren Rentenversicherungsträger kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein. Gerade vor Vollendung des 45. Lebensjahres sollte geprüft werden, ob die Zahlung freiwilliger Beiträge für Zeiten der Schulausbildung möglich und sinnvoll ist.
Hinterbliebenenrenten – Einkommensoptimierung und Rentensplitting
Bereits bei der Antragsstellung gibt es einige Dinge zu beachten. Abhängig von Ihren Einkommensverhältnissen als Hinterbliebener kann es zu Einkommensanrechnungen und damit verbundenen Rentenkürzungen kommen.
Maßgeschneidert auf Ihre individuelle Situation berate ich Sie zu den Möglichkeiten der Einkommensoptimierung oder des Rentensplittings. Zielsetzung meiner Beratung ist ist dabei, Rentenkürzungen zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Sollten Sie ein Thema vermissen, sprechen Sie mich bitte an!
Die Auflistung stellt nur eine Auswahl der aktuell gängigsten Beratungsschwerpunkte dar.

